Schulpflicht
Ihr Kind untersteht der gesetzlichen Schulpflicht. Sie, als Erziehungsberechtigte, sind verantwortlich dafür, dass Ihr Kind regelmäßig am Unterricht, den Unterrichtsveranstaltungen und den gewählten Arbeitsgemeinschaften teilnimmt sowie mit dem notwendigen Schulmaterial und mit den für den Fachunterricht erforderlichen Kleidungsstücken (Turnzeug, Badesachen, etc.) ausgestattet ist. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets pünktlich zum Unterricht kommt, jedoch zur 1. Unterrichtsstunde nicht früher als 7.45 Uhr, da vor dieser Zeit die Aufsicht nicht gewährleistet ist.
Schüler-/innen, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen an einer schulischen Veranstaltung (z.B. Ausflüge, Klassenfahrten) nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.