Beurlaubungen
Die Klassenlehrerin hat das Recht, Schüler bis zu 2 Tagen zu beurlauben. Bei längeren Beurlaubungen ist ein Antrag an die Schulleitung erforderlich, bei gesundheitlichen Maßnahmen (Kur) muss der Antrag bis spätestens 6 Wochen vorher gestellt werden.
Den Schulleitern ist es untersagt - außer bei einem schwerwiegenden Grund - Beurlaubungen direkt vor oder im Anschluss der Ferien zu genehmigen.