Rosendorfschule Steinfurth / Bad Nauheim

Aufsicht bei Verlassen des Schulgeländes

Dieser Beitrag ist abgelaufen: 21. Januar 2016 00:00

Im März 2014 ist eine neue Aufsichtsverordnung in Kraft getreten. Sie besagt u.a. dass die Aufsicht der Lehrperson dann endet, wenn Kinder sich eigenmächtig und ohne Erlaubnis von der jeweiligen Lerngruppe oder vom Schulgelände entfernen. In diesem Falle werden wir die Eltern umgehend informieren. Die Klassenlehrerinnen werden diese Verordnungen mit den Klassen besprechen.

| 1.2.2016